Wer kann im Namen des chinesischen Unternehmens unterzeichnen?
Wer kann im Namen des chinesischen Unternehmens unterzeichnen?

Wer kann im Namen des chinesischen Unternehmens unterzeichnen?

Wer kann im Namen des chinesischen Unternehmens unterzeichnen?

Der gesetzliche Vertreter des chinesischen Unternehmens, dessen Name auf seiner Geschäftslizenz steht, kann den Vertrag im Namen des Unternehmens unterzeichnen.

Damit ein Unternehmen in China formell seine Absicht bekundet, einen Vertrag anzunehmen, muss es dies auf folgende Weise tun:

(1) er bringt auf dem Vertrag das amtliche Firmensiegel an; und

(2) sein gesetzlicher Vertreter sollte den Vertrag besser auch unterschreiben.

Wenn Sie mit einem chinesischen Unternehmen einen Vertrag abschließen, der nach chinesischem Recht in Kraft treten soll, sollten Sie das Unternehmen besser auffordern, die oben genannten Mittel anzuwenden.

Allerdings ist nicht unbedingt die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich, wohl aber das Firmensiegel.

1. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters bestätigt den Vertrag

In China müssen Unternehmen in ihren Registrierungsinformationen eine Person benennen, die das Unternehmen vertreten kann. Während des Zeitraums, in dem diese Person als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft registriert ist, kann sie in Bezug auf ihre Position im Namen der Gesellschaft auf beliebige Weise handeln.

Daher gilt auch der vom gesetzlichen Vertreter im Namen des Unternehmens unterzeichnete Vertrag.

Theoretisch kann entweder das offizielle Firmensiegel oder die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters den Vertrag gültig machen. Wir wissen jedoch nicht, ob sich jemand als gesetzlicher Vertreter ausgeben wird, um zu unterschreiben.

2. Das Stempeln mit dem Siegel ist für chinesische Unternehmen die gängigste Art, einen Vertrag abzuschließen.

In China ist das offizielle Firmensiegel ein Symbol der Unternehmensmacht. Alles, was mit dem offiziellen Firmensiegel versehen ist, gilt als Willenserklärung des Unternehmens.

Der Inhaber des offiziellen Firmensiegels ist der eigentliche Verantwortliche des Unternehmens. Wenn die Person, die mit Ihnen im Namen eines chinesischen Unternehmens verhandelt, den Verantwortlichen des Unternehmens nicht dazu bringen kann, den Vertrag mit dem offiziellen Firmensiegel abzustempeln, ist es sehr unwahrscheinlich, dass er/sie das Unternehmen vertritt.

Wenn Sie also mit einem chinesischen Unternehmen Geschäfte machen, muss der Vertrag mit dem offiziellen Firmensiegel abgestempelt werden. Auf diese Weise erkennen die chinesischen Gerichte und Strafverfolgungsbehörden an, dass der Vertrag von besagtem Unternehmen geschlossen wird.


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