Wer sollte im Namen des ausländischen Unternehmens den Vertrag mit chinesischen Unternehmen unterzeichnen?
Wer sollte im Namen des ausländischen Unternehmens den Vertrag mit chinesischen Unternehmen unterzeichnen?

Wer sollte im Namen des ausländischen Unternehmens den Vertrag mit chinesischen Unternehmen unterzeichnen?

Wer sollte im Namen des ausländischen Unternehmens den Vertrag mit chinesischen Unternehmen unterzeichnen?

Direktoren ausländischer Unternehmen können Verträge mit chinesischen Kollegen unterzeichnen, und das Fehlen des Stempels des ausländischen Unternehmens führt nicht zur Ungültigkeit des Vertrags, außer in Fällen, in denen bestimmte Vereinbarungen oder die Satzung des ausländischen Unternehmens Beschränkungen für die Zeichnungsbefugnis des Direktors vorsehen.

Wie wir bereits in den vorherigen Beiträgen dargelegt haben, ist es für das chinesische Unternehmen besser, den Vertrag mit einem Firmenstempel zu besiegeln, wenn ein chinesisches Unternehmen einen Vertrag mit Ihnen unterzeichnet, damit der Vertrag in China wirksam wird. Sofern das chinesische Unternehmen seinen Firmenstempel nicht versiegeln lässt, kann der Vertrag nur von seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden; Im Falle einer Siegelung des Firmenstempels kann jeder den Vertrag unterzeichnen, da der Firmenstempel allein für die Wirksamkeit des Vertrages ausreicht.

Wer sollte als Vertragspartner, also das ausländische Unternehmen, den Vertrag unterzeichnen, bevor das chinesische Gericht die Gültigkeit des Vertrags bestätigt?

Das chinesische Gericht stellt fest, dass die Unterzeichnung und der Abschluss eines Vertrags durch einen Direktor eines ausländischen Unternehmens in Form einer schriftlichen Vereinbarung, eines Briefes, einer Datennachricht oder auf anderem Wege im Namen des Unternehmens als Ausdruck angesehen werden kann des Unternehmenswillens. Dies bedeutet, dass die Unterzeichnung des Vertrags durch den Geschäftsführer bedeutet, dass das Unternehmen den Vertrag abgeschlossen hat.

Wenn der Vertrag nicht mit dem Firmensiegel des ausländischen Unternehmens versehen ist, hat die Unterzeichnung durch den Geschäftsführer keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrags.

Es sind zwei Punkte zu beachten:

1. Wenn Sie und das chinesische Unternehmen im Vertrag andere Arten der Vertragsunterzeichnung vereinbart haben oder das Recht des Landes des ausländischen Unternehmens andere Arten der Vertragsunterzeichnung vorsieht, ist der Vertrag nur gültig, wenn er gemäß unterzeichnet wird solche Methoden.

2. Die Satzung der Gesellschaft oder die Befugnisse der Gesellschaft schränken die Vertretungsrechte ihrer Geschäftsführer ein, so dass diese nicht befugt sind, Verträge im Namen der Gesellschaft zu unterzeichnen. In einem solchen Fall bleibt der von diesem Direktor unterzeichnete Vertrag weiterhin gültig, solange das chinesische Unternehmen in gutem Glauben die Unterschrift eines Direktors des ausländischen Unternehmens akzeptiert, sofern die Gesetze des Landes, in dem das ausländische Unternehmen seinen Sitz hat, nichts anderes vorsehen eingearbeitet.

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