Wer sollte den Vertrag mit dem chinesischen Unternehmen im Namen des ausländischen Unternehmens unterzeichnen?
Wer sollte den Vertrag mit dem chinesischen Unternehmen im Namen des ausländischen Unternehmens unterzeichnen?

Wer sollte den Vertrag mit dem chinesischen Unternehmen im Namen des ausländischen Unternehmens unterzeichnen?

Wer sollte den Vertrag mit dem chinesischen Unternehmen im Namen des ausländischen Unternehmens unterzeichnen?

Der Geschäftsführer des ausländischen Unternehmens kann unterzeichnen.

Wie wir in den vorherigen Beiträgen erläutert haben, ist es für das chinesische Unternehmen besser, den Vertrag mit einem Firmenstempel zu besiegeln, wenn ein chinesisches Unternehmen einen Vertrag mit Ihnen unterzeichnet, damit der Vertrag in China wirksam wird. Sofern das chinesische Unternehmen seinen Firmenstempel nicht versiegeln lässt, kann der Vertrag nur von seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden; Ist das Firmensiegel gestempelt, kann jeder den Vertrag unterzeichnen, da allein der Firmenstempel für die Wirksamkeit des Vertrages ausreicht.

Wer sollte als Vertragspartner, also das ausländische Unternehmen, den Vertrag unterzeichnen, um seine Gültigkeit vor den chinesischen Gerichten sicherzustellen?

Im Allgemeinen sind die chinesischen Gerichte der Auffassung, dass die Unterzeichnung und der Abschluss eines Vertrags durch einen Direktor eines ausländischen Unternehmens in Form einer schriftlichen Vereinbarung, eines Briefes, einer Datennachricht oder auf andere Weise im Namen des Unternehmens als Vertragsverletzung angesehen werden kann Willensbekundung des Unternehmens. Dies bedeutet, dass die Unterzeichnung des Vertrags durch den Geschäftsführer bedeutet, dass das Unternehmen den Vertrag abgeschlossen hat.

Das heißt, auch wenn der Vertrag nicht mit dem Firmensiegel des ausländischen Unternehmens versehen ist, hat die Unterzeichnung durch den Geschäftsführer keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrags.

Es gibt zwei Dinge zu beachten.

1. Wenn Sie und das chinesische Unternehmen im Vertrag andere Arten der Vertragsunterzeichnung vereinbart haben oder wenn das Recht des Landes des ausländischen Unternehmens andere Arten der Vertragsunterzeichnung vorsieht, ist der Vertrag nur dann gültig, wenn er entsprechend unterzeichnet wird mit solchen Methoden.

2. Die Satzung der Gesellschaft oder die Befugnisse der Gesellschaft können die Vertretungsrechte ihrer Geschäftsführer einschränken, so dass diese nicht befugt sind, Verträge im Namen der Gesellschaft zu unterzeichnen. In einem solchen Fall bleibt der von diesem Direktor unterzeichnete Vertrag weiterhin gültig, sofern das chinesische Unternehmen bei der Annahme der Unterschrift eines Direktors des ausländischen Unternehmens nach Treu und Glauben handelt, sofern die Gesetze des Landes, in dem sich das ausländische Unternehmen befindet, nichts anderes vorsehen Das Unternehmen wird gegründet.


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