Kann mir das chinesische Gericht Gerichtsakten elektronisch zustellen, wenn ich nicht in China bin?
Kann mir das chinesische Gericht Gerichtsakten elektronisch zustellen, wenn ich nicht in China bin?

Kann mir das chinesische Gericht Gerichtsakten elektronisch zustellen, wenn ich nicht in China bin?

Kann mir das chinesische Gericht Gerichtsakten elektronisch zustellen, wenn ich nicht in China bin?

Chinesische Gerichte können Ihnen die Gerichtsakten auf elektronischem Wege, beispielsweise per E-Mail, zustellen, sofern Sie dem zugestimmt haben und dies in Ihrem Land nicht verboten ist.

Wenn Sie Partei einer Klage in China sind, muss Ihnen das chinesische Gericht die Vorladung vor der Gerichtsverhandlung und das Urteil zustellen, wenn das Urteil gefällt wird.

Wie werden Ihnen dann solche Dokumente zur Verfügung gestellt, wenn Sie sich außerhalb Chinas befinden?

Traditionell stellen chinesische Gerichte diese Dokumente ausländischen Parteien über diplomatische Kanäle oder durch entsprechende Verträge (z. B. das Haager Zustellungsübereinkommen und chinesisch-ausländische bilaterale Rechtshilfeverträge) zu, was bedeutet, dass es Monate oder sogar ein Jahr dauern kann, bis ein einzelnen Serviceprozess.

Wenn jedoch die Gesetze Ihres Landes die Zustellung von Prozessen per Post zulassen, können chinesische Gerichte Ihnen die Gerichtsdokumente per Post zustellen.

Wenn die Gerichtsakten nach Ablauf einer Frist von drei Monaten nach dem Datum, an dem die Gerichtsakten vom chinesischen Gericht zur Post versandt wurden, nicht zurückgegeben werden oder es ausreicht, davon auszugehen, dass die Gerichtsakten unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände zugestellt wurden wird davon ausgegangen, dass Ihnen das chinesische Gericht das Verfahren mit Ablauf der genannten Frist zugestellt hat.

Wenn Sie dem chinesischen Gericht außerdem eine E-Mail-Adresse bestätigen, unter der Sie die Rechtsdokumente erhalten können, kann das chinesische Gericht außerdem Rechtsdokumente an Ihre E-Mail-Adresse senden.

Bitte beachten Sie auch, dass das chinesische Gericht davon ausgeht, dass Ihr Land keine elektronische Zustellung zulässt, wenn Ihr Land Vertragspartei des Haager Zustellungsübereinkommens ist und die Zustellung per Post gemäß dem Haager Zustellungsübereinkommen ablehnt. In diesem Fall wird das chinesische Gericht die Zustellung nicht auf elektronischem Wege (z. B. E-Mail) vornehmen.

Photo by Michail Pawstyuk on Unsplash

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