Kann ein ausländisches Unternehmen in Konkurs oder Liquidation ein Unternehmen in China verklagen?
Kann ein ausländisches Unternehmen in Konkurs oder Liquidation ein Unternehmen in China verklagen?

Kann ein ausländisches Unternehmen in Konkurs oder Liquidation ein Unternehmen in China verklagen?

Kann ein ausländisches Unternehmen in Konkurs oder Liquidation ein Unternehmen in China verklagen?

Die Antwort ist ja.

Angenommen, Ihr Unternehmen ist ein außerhalb Chinas eingetragenes Unternehmen und befindet sich aufgrund einer Unternehmensblockade, Auflösung, Umstrukturierung, Liquidation oder anderer Umstände im Konkurs- oder Liquidationsprozess.

Wenn für Sie von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde in Ihrem Land ein Gerichtsverwalter, Liquidator oder Insolvenzverwalter (gemeinsam als „Verwalter“ bezeichnet) ernannt wurde, vertritt dieser Verwalter Ihr Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten in China.

Wenn Ihr Verwalter daher eine Klage gegen ein chinesisches Unternehmen einleitet, muss er seine Berechtigung zur Vertretung des Unternehmens nachweisen, indem er relevante Dokumente wie Urteile und Entscheidungen ausländischer Gerichte in China vorlegt und diese Dokumente notariell beglaubigen und beglaubigen lässt.

Ein solches Urteil oder eine solche Entscheidung kann ohne vorherige Anerkennung durch das zuständige chinesische Gericht als Beweis für die Qualifikation eines solchen Administrators dienen.

Tatsächlich behandeln chinesische Gerichte in ähnlichen Situationen chinesische Unternehmen genauso wie ausländische Unternehmen. Sobald ein chinesisches Unternehmen in den Insolvenz- oder Liquidationsprozess geht, übernimmt sein Verwalter oder Liquidator alle Klagen im Zusammenhang mit diesem Unternehmen.

Photo by Floriane Vita on Unsplash

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