Was sind die Voraussetzungen für eine Insolvenz in China?
Was sind die Voraussetzungen für eine Insolvenz in China?

Was sind die Voraussetzungen für eine Insolvenz in China?

Was sind die Voraussetzungen für eine Insolvenz in China?

Ein chinesisches Unternehmen kann in Konkurs gehen, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind: Erstens, es zahlt seine Schulden nicht bei Fälligkeit; und zweitens reicht sein Vermögen nicht aus, um alle Schulden zu begleichen, oder es ist eindeutig zahlungsunfähig.

1. Was ist das Versäumnis, Schulden bei Fälligkeit zu begleichen?

Damit ein Unternehmen eine Schuld bei Fälligkeit nicht begleichen kann, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

(1) Die Schuld besteht;

(2) Die Schuld ist fällig; und

(3) Der Schuldner hat die Schuld nicht vollständig getilgt.

Ob die Schuld besteht, ist manchmal zwischen Gläubiger und Schuldner umstritten. In der Praxis verlangen Gerichte, die Konkursfälle akzeptieren, häufig, dass der Gläubiger und der Schuldner die Schuld durch eine Klage formell bestätigen.

2. Was ist Unzulänglichkeit, um alle Schulden zu begleichen?

Die Voraussetzungen für eine Insolvenz sind erfüllt, wenn ein chinesisches Unternehmen die fälligen Schulden nicht begleichen kann und gleichzeitig nicht genügend Vermögen hat, um alle seine Schulden zu begleichen.

Das Gericht verlangt in der Regel vom Schuldner die Vorlage von Jahresabschlüssen wie seiner Bilanz, um zu beweisen, ob er in der Lage ist, alle seine Schulden zu begleichen.

Reicht aus dem Jahresabschluss des Schuldners nicht sein gesamtes Vermögen aus, um alle seine Schulden zu begleichen, stellt das Gericht fest, dass der Schuldner nicht über ein ausreichendes Vermögen verfügt, um alle seine Schulden zu begleichen.

Darüber hinaus wird in der Praxis davon ausgegangen, dass ein Unternehmen, das als Schuldner ein negatives Nettovermögen in seiner Bilanz aufweist, nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um alle seine Schulden zu begleichen.

3. Wie wird eine scheinbare Zahlungsunfähigkeit festgestellt?

Wenn ein chinesisches Unternehmen nicht in der Lage ist, seine fälligen Schulden zu begleichen, selbst wenn seine Bilanz kein negatives Nettovermögen ausweist, kann es dennoch in einem der folgenden Umstände, in denen es eindeutig zahlungsunfähig ist, als für Konkurs qualifiziert befunden werden:

(1) er wegen erheblicher Geldmangel, Unmöglichkeit der Verwertung seines Vermögens oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, Schulden zu begleichen;

(2) er nicht in der Lage ist, Schulden zu bezahlen, weil der Aufenthalt seines gesetzlichen Vertreters unbekannt ist und kein anderer Vermögensverwalter vorhanden ist;

(3) Er ist auch nach gerichtlicher Vollstreckung nicht in der Lage, Schulden zu begleichen;

(4) Es ist nicht in der Lage, Schulden aufgrund langfristiger Verluste zurückzuzahlen und es ist schwierig, sich davon zu erholen; oder

(5) Sonstige Umstände, die zur Zahlungsunfähigkeit des Schuldners geführt haben.

Wenn ein chinesisches Unternehmen in einen der fünf Fälle gerät, kann das Gericht feststellen, dass es eindeutig zahlungsunfähig ist.

Der dritte Umstand verdient besondere Aufmerksamkeit. In der Praxis kann der Gläubiger, wenn ein Unternehmen seine fälligen Schulden nicht begleichen kann und eindeutig zahlungsunfähig ist und der Schuldner „Schulden auch nach der gerichtlichen Vollstreckung nicht zurückzahlen kann“, in Fällen, in denen ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird, beim Gericht die Umwandlung beantragen den Vollstreckungsfall in einen Konkursfall.


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