Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht: Zwei Schutzmaßnahmen für die Schuldenregulierung in China
Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht: Zwei Schutzmaßnahmen für die Schuldenregulierung in China

Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht: Zwei Schutzmaßnahmen für die Schuldenregulierung in China

Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht: Zwei Schutzmaßnahmen für die Schuldenregulierung in China

Wenn Ihr Schuldner mit einer Schuld in Verzug gerät, können Sie ein Pfandrecht an den beweglichen Sachen des Schuldners nehmen, die Ihnen rechtmäßig gehören. Mit anderen Worten, der Verkäufer kann das Eigentum an der Ware behalten, wenn der Käufer den Preis nicht bezahlt oder andere Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt.

1. Was ist ein Pfandrecht?

Wenn Ihr Schuldner mit einer Schuld in Verzug gerät, können Sie die beweglichen Sachen des Schuldners, die Sie rechtmäßig besitzen, verpfänden und haben das Recht, diese beweglichen Sachen vorrangig zur Begleichung der Schulden zu verwenden.

Wenn Sie beispielsweise ein Versandunternehmen wären, das eine Sendung für ein chinesisches Unternehmen fertiggestellt hat, und das Unternehmen Sie nicht rechtzeitig bezahlt hat, könnten Sie die Waren zu gleichen Teilen wie die Versandkosten bewerten und die Waren zum Ausgleich verwenden.

Pfandrechte werden üblicherweise mit Beförderungs-, Kommissions-, Verarbeitungs- und Leasingverträgen verbunden. In den meisten Fällen erwerben Sie die Waren des Schuldners für die Ausübung Ihrer Tätigkeit, sind aber nicht Eigentümer der Waren. Wenn der Schuldner die Schulden nicht bezahlt hat, können Sie das Pfandrecht vollstrecken.

Pfandrechte werden gesetzlich begründet. Daher haben Sie das Recht, dies zu tun, auch wenn der Vertrag keine solche Klausel enthält.

2. Was ist Eigentumsvorbehalt?

Sie können in einem Kaufvertrag vereinbaren, dass der Verkäufer das Eigentum an der Ware behält, wenn der Käufer den Preis nicht bezahlt oder andere Verpflichtungen bei Fälligkeit erfüllt hat, manchmal sogar nachdem der Käufer die Ware erhalten hat.

Ab diesem Zeitpunkt haben Sie als Verkäufer das Recht, die Ware zurückzunehmen.

Der Käufer hat die Zahlung innerhalb einer von den Parteien vereinbarten oder vom Verkäufer angeordneten Frist zu leisten. In diesem Fall kann der Käufer die Ware zurückfordern.

Andernfalls kann der Verkäufer die Ware zu einem angemessenen Preis an einen Dritten veräußern und den Erlös zur Schuldentilgung verwenden. In der Zwischenzeit wird der Überschuss vom Verkäufer zurückgegeben und der Fehlbetrag vom Käufer zurückgezahlt.


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Photo by Yunhao Qian on Unsplash

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