Wie überprüft der chinesische Zoll die Herkunft importierter Waren, die Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen unterliegen?
Beigetragen von Mrs. Zhao Jing, Hylands Anwaltskanzlei. Für weitere Beiträge über chinesische Zollangelegenheiten klicken Sie bitte hier.
Chinesische Importeure müssen dem chinesischen Zoll Ursprungszeugnisse vorlegen, wenn sie Waren importieren, die mit denen identisch sind, die Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen unterliegen.
Für Waren, die als Ursprungsware aus einem Land gekennzeichnet sind, das einer Untersuchung unterliegt, ist der Importeur verpflichtet, dem Zoll Rechnungen des Originalherstellers vorzulegen. Sofern nur Rechnungen des Händlers vorgelegt werden können, müssen die Rechnungen den ursprünglichen Herstellernamen und die Rechnungsnummer enthalten.
Kann der Importeur kein Ursprungszeugnis vorlegen und kann der Zoll den Ursprung der Ware auch nach der Warenkontrolle nicht feststellen, werden die eingeführten Waren mit den höchsten Antidumping- und Ausgleichszöllen besteuert.
Mitwirkender: Zhao Jing
Agentur/Firma: Hylands Anwaltskanzlei
Position/Titel: Partner
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