Werden ausländische Versäumnisurteile in China vollstreckt?| Prozessdienst und Vollstreckungsserien für ausländische Urteile (5)
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Ja, solange die Vorladung dem Angeklagten in China ordnungsgemäß zugestellt wurde.

Der Schutz des Angeklagten vor einem Versäumnisurteil ist von wesentlicher Bedeutung und basiert auf der ordnungsgemäßen Zustellung einer Vorladung oder eines gleichwertigen Dokuments.

Gemäß der aktuellen gerichtlichen Auslegung (2022) des Zivilprozessgesetzes der Volksrepublik China, wie Artikel 541 vorsieht, muss der Antragsteller bei einem Antrag auf Vollstreckung eines ausländischen Versäumnisurteils gleichzeitig die Nachweisdokumente vorlegen, um dies zu belegen das ausländische Gericht den Angeklagten rechtskräftig vorgeladen hat, es sei denn, diese Äußerung ist bereits im ausländischen Urteil eindeutig enthalten. Wenn die von der Volksrepublik China abgeschlossenen oder beigetretenen internationalen Verträge die Vorlage von Dokumenten vorsehen, werden diese gemäß den einschlägigen Verträgen behandelt.

Nicht zuletzt, da China ein Vertragsstaat des Haager Zustellungsübereinkommens ist und die Anwendbarkeit von Artikel 15 Absatz XNUMX erklärt hat, „wenn alle in diesem Absatz vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind, kann der Richter unbeschadet der Bestimmungen des ersten Absatzes dieses Artikels auch ohne Zustellungs- oder Lieferbescheinigung urteilen kann“. Mit anderen Worten, ein Versäumnisurteil kann erlassen werden, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) das Schriftstück wurde auf einem der in diesem Übereinkommen vorgesehenen Wege übermittelt, b) es wurde ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten berücksichtigt vom Richter im Einzelfall angemessen ist, seit dem Datum der Übermittlung des Dokuments verstrichen ist und c) keine Bescheinigung irgendeiner Art erhalten wurde, obwohl alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um sie durch die zuständigen Behörden des Landes zu erhalten Bundesland angesprochen.


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Photo by Diego Jiménez on Unsplash

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