Wie werden Steuern auf nach China importierte Waren berechnet?
Beigetragen von Mrs. Zhao Jing, Hylands Anwaltskanzlei. Für weitere Beiträge über chinesische Zollangelegenheiten klicken Sie bitte hier.
China erhebt Zölle, Verbrauchssteuern und Mehrwertsteuern auf Waren, die in sein Hoheitsgebiet eingeführt werden.
1. Zölle
Zollgebühren werden auf der Grundlage des Preises oder der Menge der importierten Waren berechnet.
(1) Berechnung nach Preis
Die Zollgebühren für die meisten Waren werden auf der Grundlage ihrer Preise berechnet.
Zu zahlende Abgaben = Abgabenpflichtiger Wert * Abgabensatz
(2) Berechnung nach Menge
Die Zollgebühren für eine kleine Anzahl von Waren, wie z. B. gefrorenes Hähnchen, Rohöl und Bier, werden nach Menge berechnet.
Zu zahlende Zölle = Warenmenge * Einheitszollsatz
2. Verbrauchssteuern
Der Zoll erhebt eine Verbrauchssteuer auf alkoholische Getränke, Tabak, Autos und Schmuck.
(1) Berechnung nach Preis
Zahlbare Steuer = [(Steuerwert + Steuerpflichtiger Betrag)/(1- Verbrauchssteuersatz)] * Verbrauchssteuersatz
(2) Berechnung nach Menge
Zahlbare Steuer = Warenmenge * Verbrauchssteuer pro Einheit
3. Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird zum Zeitpunkt der Einfuhr vom Zoll statt vom Finanzamt erhoben.
Zahlbare Steuer = (Zollwert + erhobene Abgaben + erhobene Verbrauchssteuer) * Mehrwertsteuersatz
Mitwirkender: Zhao Jing
Agentur/Firma: Hylands Anwaltskanzlei
Position/Titel: Partner
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