Wie entwickelt man ein Leasinggeschäft mit chinesischen Unternehmen?
Wie entwickelt man ein Leasinggeschäft mit chinesischen Unternehmen?

Wie entwickelt man ein Leasinggeschäft mit chinesischen Unternehmen?

Wie entwickelt man ein Leasinggeschäft mit chinesischen Unternehmen?

Beigetragen von Mrs. Zhao Jing, Hylands Anwaltskanzlei. Für weitere Beiträge über chinesische Zollangelegenheiten klicken Sie bitte hier.

Ausländische Unternehmen können Leasingverträge mit chinesischen Unternehmen abschließen, um im Wege des Leasings Waren nach China zu exportieren.

1. Welche Güter können per Leasing gehandelt werden?

Dazu gehören elektromechanische Geräte, Transportgeräte, Baumaschinen, medizinische Geräte, Flugzeuge und Schiffe, große komplette Ausrüstungssätze und Anlagen usw.

2. Welche Güter können nicht per Leasing gehandelt werden?

Diese umfassen:

  • Von Unternehmen für den Eigenbedarf importierte Geräte und Bürogeräte;
  • Maschinen und Geräte, die im Rahmen von Leasingverträgen für das verarbeitende Gewerbe importiert werden (angegeben unter der Handelsart „Ausrüstung für das verarbeitende Gewerbe“);
  • Waren, die im Rahmen von Leasingverträgen für den Kompensationshandel eingeführt werden (deklariert im Handelsmodus „Kompensationshandel“).

3. Wie melde ich mich beim chinesischen Zoll an?

Chinesische Importeure müssen den Leasingvertrag beim chinesischen Zoll einreichen und Einzelheiten angeben, darunter (1) den Namen, die Menge, die Spezifikationen und die technische Leistung der geleasten Waren; (2) die Mietdauer; (3) die Zusammensetzung, Zahlungsfrist, Methode und Währung der Leasingzahlung; (4) das Eigentum an der Mietsache mit Ablauf der Mietzeit.

Wenn der chinesische Zoll eine Lizenz für importierte Waren im Rahmen des Leasinghandels verlangt, müssen die Unternehmen auch die erforderlichen Lizenzen vorlegen.

4. Wie zahle ich Steuern an den chinesischen Zoll?

Der Zoll berechnet die Steuer auf Grundlage der Leasinggebühr. Speziell:

(1) Bei Zahlung der Leasinggebühr in einer Pauschale erfolgt die Zahlung der Steuer bei Abgabe der Einfuhranmeldung der Leasinggegenstände.

(2) Bei Zahlung der Leasinggebühr in Raten ist die Steuer im Verhältnis der ersten Rate der Leasinggebühr bei Abgabe der Einfuhranmeldung der Leasinggegenstände zu entrichten. Danach ist die Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zahlung einer der folgenden Raten der Leasinggebühr zu entrichten.

5. Wie überwacht der Zoll die Leasinggüter nach der Einfuhr?

Importierte verpachtete Waren unterliegen nach der Einfuhr weiterhin der ständigen Überwachung durch den Zoll. Ohne Zustimmung des Zolls ist es den Unternehmen daher nicht gestattet, die Waren nach Belieben zu übertragen, unterzuvermieten oder zu verpfänden.

6. Was passiert, wenn der Mietvertrag abläuft?

  • Wenn die importierten Waren im Rahmen des Leasingvertrags aus China weiterverschifft werden sollen, muss das importierende Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Leasingdauer beim Zoll einen Antrag auf Abschluss der Überwachungs- und Kontrollformalitäten stellen und erneut versenden die Waren aus China.
  • Sollen die eingeführten Leasinggüter erworben werden, überprüft und ermittelt der Zoll den steuerpflichtigen Wert und berechnet und erhebt die entsprechenden Steuern.
  • Wenn das Leasing importierter Waren im Rahmen eines Leasingvertrags erneuert werden muss, muss das importierende Unternehmen den Vertrag über die Verlängerung des Leasingvertrags beim Zoll einreichen und die Steuern entsprechend anmelden.

Mitwirkender: Zhao Jing

Agentur/Firma: Hylands Anwaltskanzlei

Position/Titel: Partner

Photo by Ousa Chea on Unsplash

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