Wenn ein chinesischer Händler einen Vertrag bricht, kann ich die Fabrik dahinter verklagen?
Wenn ein chinesischer Händler einen Vertrag bricht, kann ich die Fabrik dahinter verklagen?

Wenn ein chinesischer Händler einen Vertrag bricht, kann ich die Fabrik dahinter verklagen?

Wenn ein chinesischer Händler einen Vertrag bricht, kann ich die Fabrik dahinter verklagen?

Wenn Sie im Voraus wissen, welche Fabrik der Händler vertritt, können Sie nur die Fabrik verklagen. Wenn nicht, können Sie entweder den Händler oder die Fabrik verklagen.

In China exportieren viele Fabriken nicht direkt an internationale Käufer, sondern über Händler.

Diese Fabriken konzentrieren sich in der Regel auf die Herstellung von Produkten gemäß Bestellungen und kümmern sich nicht um die Marktnachfrage, Import- und Exportverfahren, Logistik, Kundenkommunikation und andere Aufgaben, da dies für sie möglicherweise zu mühsam erscheint.

Diese Aufgaben werden von Händlern ausgeführt, die über eine stärkere Fähigkeit zur Marktentwicklung verfügen und mit Zoll und Logistik besser vertraut sind.

Diese Händler sind oft in Städten ansässig, in denen sich Häfen befinden, wie z. B. Guangzhou und Shenzhen. Und Fabriken befinden sich im Umkreis von 100 Kilometern um diese Städte. Zusammen bilden diese Händler und Fabriken eine effiziente Lieferkette.

Internationale Käufer fühlen sich jedoch möglicherweise nicht sicher, bei einem Händler ohne Produktionskapazität einzukaufen. Es besteht die Befürchtung, dass der Händler keine Fertigungskapazitäten hat und daher praktisch nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen.

Was kann der Käufer im Falle eines Vertragsbruchs durch einen chinesischen Händler tun?

In zwei Fällen hat der Käufer verschiedene Möglichkeiten:

Im ersten Fall weiß der Käufer, welches Werk überhaupt hinter dem Händler steht. Und die Fabrik ist nicht für den Import oder Export qualifiziert oder nicht gut im Umgang mit Import- und Exportangelegenheiten, also vertraut sie einen Händler als ihren Vertreter an, um mit dem Käufer umzugehen.

Nach chinesischem Recht kann der Käufer in diesem Fall nur das Werk anstelle des Händlers verklagen.

Im zweiten Fall weiß der Käufer nicht, welche Fabrik dahinter steckt. Der Käufer handelt ausschließlich mit dem Händler, unabhängig davon, woher der Händler die Ware bezieht oder welches Werk er vertritt.

Nach chinesischem Recht kann der Käufer in diesem Fall den Händler oder die Fabrik verklagen, sobald er die Fabrik kennt.

An dieser Stelle kann der Käufer erwägen, die Partei mit der stärkeren tatsächlichen Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen.


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Photo by William Zhao on Unsplash

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