Deutschland | Müssen ausländische Gläubiger persönlich anwesend sein, um Verfahren vor Ort einzureichen?
Deutschland | Müssen ausländische Gläubiger persönlich anwesend sein, um Verfahren vor Ort einzureichen?

Deutschland | Müssen ausländische Gläubiger persönlich anwesend sein, um Verfahren vor Ort einzureichen?

Müssen ausländische Gläubiger persönlich (oder durch ihre Mitarbeiter) anwesend sein, um Verfahren vor Ort einzubringen? Deutschland?

Beigetragen von Dr. Stephan Ebner, DRES. SCHACHT & Kollegen, Deutschland.

Nein, sie müssen nicht unbedingt physisch anwesend sein, um das Verfahren vor einem deutschen Gericht anzustrengen, wenn ein Rechtsanwalt sie rechtsanwaltlich vertritt.

Insbesondere bei Gläubigern aus dem Ausland verzichten die meisten Gerichte auf die Pflicht zum persönlichen Erscheinen.

Trotzdem befürworten deutsche Richter es nicht, wenn die Parteien nicht persönlich vor Gericht erscheinen, weil deutsche Richter dies als „respektlos“ ansehen.

Aus diesem Grund wird ein deutscher Prozessanwalt in den meisten Fällen den Parteien sicherlich empfehlen, persönlich vor Gericht zu erscheinen.

Mitwirkende: Dr. Stephan Ebner

Agentur/Firma: DRES. SCHACHT & Kollegen

Position/Titel: Rechtsanwalt, Attorney at Law (NY)

Land: Deutschland / VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA

Weitere Beiträge von Dr. Stephan Ebner und DRES. SCHACHT & Kollegen, Deutschland, bitte klicken hier.

Das Fragen und Antworten weltweit ist eine spezielle Kolumne, die von betrieben wird CJO Global, und dient als Plattform zum Wissensaustausch, um Peer-Learning und Networking zu erleichtern und der internationalen Geschäftswelt eine globale Landschaft dieser Branche zu bieten. Dieser Beitrag ist ein Beitrag von Dres. Schacht & Kollegen. Dres. Schacht & Kollegen wurde 1950 gegründet und ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit vier Standorten in Deutschland. Sie beraten und vertreten in- und ausländische Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen in allen rechtlichen und strategischen Fragen.

Photo by Ricardo Gomez Engel on Unsplash

2 Kommentare

  1. Gut zu wissen, dass man nicht unbedingt physisch sein muss, um das Verfahren vor einem deutschen Gericht anzustrengen. Das wäre zB beim Inkasso aus der Schweiz recht aufwendig. Ich hoffe, dass die Richter das in diesen Fällen verstehen.

  2. Mein Bruder ist derzeit in einem Rechtsstreit entwickelt. Für diese möchte er sich gerne von einem Rechtsanwalt unterstützen lassen. In diesem sind außerdem auch ausländische Gläubiger verwickelt, daher kam dieser Artikel gerade richtig.

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar

E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind MIT * gekennzeichnet. *