Deutschland | Welche Vermögensspuren des Schuldners stehen den Gläubigern zur Verfügung?
Das Vermögen des Schuldners kann vom Gerichtsvollzieher als staatliche Vollstreckungsmaßnahme offengelegt werden. In diesem Fall muss der Schuldner Auskunft über die verfügbaren Vermögenswerte geben.