Türkei | Kann ein Gläubiger die Vollstreckung eines ausländischen Urteils gegen einen Schuldner verlangen?
Türkei | Kann ein Gläubiger die Vollstreckung eines ausländischen Urteils gegen einen Schuldner verlangen?

Türkei | Kann ein Gläubiger die Vollstreckung eines ausländischen Urteils gegen einen Schuldner verlangen?

Kann ein Gläubiger die Vollstreckung eines ausländischen Urteils gegen einen Schuldner in Anspruch nehmen? Türkei? Was sind die Voraussetzungen für die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils?

Beigesteuert von Emre Aslan, ANTROYA DEBT COLLECTION & LAW OFFICE (Englisch, 中文), Truthahn.

Ja, ein Gläubiger kann die Vollstreckung eines ausländischen Urteils gegen einen Schuldner verlangen, wenn die in den türkischen Vollstreckungsgesetzen festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

Die wichtigsten Gesetze zur Vollstreckung eines ausländischen Urteils sind das Internationale Privat- und Zivilverfahrensgesetz Nr. 5718 und das Zivilverfahrensgesetz Nr. 6100.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils sind:

  • Mit einem Urteil eines ausländischen Gerichts,
  • die antragsgegenständliche Entscheidung (im Sinne der Form) rechtskräftig geworden ist,
  • Die anzuerkennende Entscheidung ist eine Entscheidung auf dem Gebiet des Privatrechts,
  • die zur Vollstreckung beantragte ausländische Gerichtsentscheidung nicht offensichtlich gegen die öffentliche Ordnung verstößt,
  • Sofern die Entscheidung in einer Angelegenheit ergangen ist, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit türkischer Gerichte fällt, oder sofern der Beklagte der ausländischen Gerichtsentscheidung Einspruch erhebt, wurde das Urteil nicht von einem staatlichen Gericht erlassen, das es genehmigt hat, obwohl dies nicht der Fall ist eine echte Beziehung zum Streitgegenstand oder den Parteien haben,
  • Die Entscheidung muss im Einklang mit den Verteidigungsrechten des Angeklagten getroffen werden.

Mitwirkender: Emre Aslan

Agentur/Firma: ANTROYA DEBT INCOLLECTION & LAW BÜRO (Englisch, 中文)

Position/Titel: LEITERER RECHTSANWALT

Land: Türkei

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Das Fragen und Antworten weltweit ist eine spezielle Kolumne, die von betrieben wird CJO Global, und dient als Plattform zum Wissensaustausch, um Peer-Learning und Networking zu erleichtern und der internationalen Geschäftswelt eine globale Landschaft dieser Branche zu bieten. Dieser Beitrag ist ein Beitrag von Antroya Debt Collection & Law Office. Antroya, mit Hauptsitz in Istanbul, Türkei, arbeitet seit 2005 im Bereich der Schuldeneintreibung. Sie arbeiten mit den weltweit führenden Finanzdienstleistungsunternehmen und -gruppen zusammen, die über das weltweit größte Netzwerk für internationale Forderungen verfügen und Mitglied sind mehrere weltweit führende Inkassonetzwerke.

Photo by Alain Bonnardeaux on Unsplash

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