Taschenführer: So vollstrecken Sie Urteile in China
Taschenführer: So vollstrecken Sie Urteile in China

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Der Vollstreckungsgläubiger beantragt bei einem chinesischen Gericht die Vollstreckung des Urteils und unterstützt das Gericht in Angelegenheiten wie Vermögensermittlung, Vermögenskontrolle und Übergabe, die allesamt chinesischen Anwälten anvertraut werden können.

1. Erlangung eines wirksamen Urteils oder Schiedsspruchs

Zur Vollstreckung können nur rechtskräftige Urteile oder Schiedssprüche beantragt werden.

Wenn die Parteien bei einem erstinstanzlichen chinesischen Urteil nicht innerhalb der Berufungsfrist Berufung eingelegt haben, wird das besagte Urteil wirksam. Bei einem chinesischen Urteil zweiter Instanz wird es am Tag der Zustellung an die Parteien wirksam.

Für ein ausländisches Urteil oder einen Schiedsspruch müssen Sie zunächst bei einem chinesischen Gericht die Anerkennung und Vollstreckung beantragen. Erst nachdem das chinesische Gericht eine Anerkennungs- und Vollstreckungsentscheidung getroffen und die zu vollstreckenden Angelegenheiten festgelegt hat, können Sie die Vollstreckung dieser Angelegenheiten beantragen.

2. Antrag und Einreichung des Falles

Kommt der Schuldner dem Urteil nicht gesetzeskonform nach, kann der Gläubiger bei einem Gericht die Vollstreckung des Urteils beantragen.

Der Gläubiger stellt einen Antrag auf Vollstreckung beim erstinstanzlichen Gericht oder dem Gericht auf derselben Ebene, in der sich die zu vollstreckende Immobilie befindet. Das Gericht wird den Fall nach Prüfung desselben einreichen.

3. Untersuchung

Der Gläubiger hat bei der Vollstreckung die für die Vollstreckung erforderlichen Vermögensangaben, Identitätsinformationen usw. bereitzustellen. Ist der Gläubiger nicht in der Lage, diese Auskunft zu erteilen, kann er zunächst beim Gericht einen Antrag auf Ermittlung stellen. Bei Bedarf kann das Gericht auch die Initiative ergreifen und eine Untersuchung durchführen.

Während der Ermittlungen kann das Gericht über die Online-Informationsplattform Einlagen, Wertpapiere und einige Immobilien des Schuldners aufspüren. Darüber hinaus kann das Gericht auch eine Anordnung zur Meldung von Vermögensinformationen erlassen, um den Schuldner zur Meldung seiner Vermögenswerte zu verpflichten.

4. Vermögenskontrolle

Der Zweck der Vermögenskontrolle besteht darin, dem Schuldner zu verbieten, über sein Vermögen zu verfügen oder es zu verwenden.

Dabei handelt es sich nicht nur um eine Strafe, um den Schuldner dazu zu bewegen, seinen Verpflichtungen mit seinem Eigentum nachzukommen, sondern auch um eine Garantie für die künftige Schuldenrückzahlung unter Kontrolle des Eigentums.

Konkret kann das Gericht die Immobilien und Aktien beschlagnahmen, das bewegliche Vermögen einbehalten oder die Einlagen oder Wertpapiere einfrieren.

5. Sanktionen gegen den Vollstreckungsschuldner

Das Gericht kann gegen den Schuldner eine Konsumbeschränkungsanordnung erlassen, um ihm den Konsum in hohem Maße zu verbieten, oder ihn/sie in die Liste der Schuldner mit unehrlichem Urteil aufnehmen und so eine Kreditstrafe gegen solche Schuldner mit unehrlichem Urteil verhängen.

Das Gericht kann dem Schuldner auch die Ausreise aus China verbieten, um ihn an der Umgehung seiner Schulden zu hindern.

Darüber hinaus kann das Gericht erforderlichenfalls eine Geldstrafe verhängen oder den Schuldner festhalten (maximal 15 Tage).

6. Vollständige Lieferung

Ergreift der Schuldner nicht die Initiative, seinen Verpflichtungen im Vollstreckungsverfahren nachzukommen, kann das Gericht sein Vermögen veräußern, um es dem Gläubiger zurückzuzahlen.

Handelt es sich bei der Schuld selbst um die Übergabe eines bestimmten Eigentums (z. B. Waren und Immobilien) durch den Schuldner an den Gläubiger, kann das Gericht auch das besagte Eigentum an den Gläubiger übergeben und die erforderliche Eigentumsübertragungsregistrierung durchführen.


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