Inkasso von Schulden von chinesischen Unternehmensschuldnern: Es ist besser, seinen tatsächlichen Controller im Voraus als Bürgen fungieren zu lassen
Inkasso von Schulden von chinesischen Unternehmensschuldnern: Es ist besser, seinen tatsächlichen Controller im Voraus als Bürgen fungieren zu lassen

Inkasso von Schulden von chinesischen Unternehmensschuldnern: Es ist besser, seinen tatsächlichen Controller im Voraus als Bürgen fungieren zu lassen

Inkasso von Schulden von chinesischen Unternehmensschuldnern: Es ist besser, seinen tatsächlichen Controller im Voraus als Bürgen fungieren zu lassen

Es soll verhindern, dass sich die Gesellschafter der Gesellschaft der Haftung entziehen, indem sie sich unter dem gesellschaftsrechtlichen Schleier der beschränkten Haftung verstecken.

Dem Nachrichtenbericht zufolge verlor Zhang Kangyang, der Sohn von Zhang Jindong, Präsident des italienischen Fußballvereins Inter Mailand und De-facto-Kontrolleur von Suning.com (einem der größten E-Commerce-Händler Chinas), im Juli 2022 ein Gerichtsverfahren vor dem Hong Kong High Court und machte ihn für Schulden in Höhe von 255 Millionen US-Dollar haftbar, da er bei einem Finanzierungsgeschäft seine persönliche Garantie für sein Unternehmen abgegeben hatte.

Da das Unternehmen möglicherweise nur über wenige Vermögenswerte verfügt, versetzt das Urteil die Gläubiger in die Lage, ihr Vermögen aus dem umfangreichen Privatvermögen seines faktischen Kontrolleurs (tatsächlichen Kontrolleurs) zurückzufordern.

Dieser Fall zeigt, dass es für die Beitreibung von Schulden gegenüber chinesischen Unternehmensschuldnern besser ist, den De-facto-Kontrolleur des Schuldners im Voraus als Bürgen fungieren zu lassen.

1. Warum muss der De-facto-Controller des chinesischen Unternehmens im Voraus als Bürge fungieren?

Wenn es um das Inkasso von Schulden in China geht, besteht die größte Sorge der Gläubiger darin, dass der Schuldner ein Unternehmen ist, das keine Vermögenswerte mehr hat, um die Schulden zu begleichen.

Sie haben keine Möglichkeit, die Verantwortung des de facto für die Gesellschaft Verantwortlichen zu untersuchen, da er/sie nur Gesellschafter der Gesellschaft ist und nur beschränkt haftet.

Mit der Kapitaleinlage in die Gesellschaft haftet der Gesellschafter nicht mehr für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Außerdem ist die Kapitaleinlage der meisten chinesischen Aktionäre nicht so hoch.

Tatsächlich können viele chinesische Unternehmen bei ihrer ehrgeizigen Expansion häufige und hochwertige Transaktionen mit Geldern oder Schulden einbeziehen, die ihr eingetragenes Kapital weit übersteigen und sogar ihr Nettovermögen oder ihre Vermögensgröße bei weitem übersteigen.

Der faktische Kontrolleur des Unternehmens kann jedoch die Unternehmensgewinne legal oder heimlich durch Dividendenausschüttung oder andere Finanzmethoden an sich selbst übertragen haben, so dass nur das Risiko besteht, hohe Schulden gegenüber dem Unternehmen zu übernehmen.

Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie den De-facto-Controller des Unternehmens haftbar machen.

2. Es ist gängige Praxis, dass der De-facto-Kontrolleur des chinesischen Unternehmens als Bürge auftritt.

In China sind sich die Finanzinstitute dieser Risiken durchaus bewusst. Ihr Ansatz besteht darin, den De-facto-Controller persönlich für die Gewährleistung der Schulden des Unternehmens haftbar zu machen.

Eine persönliche Bürgschaft bedeutet, dass der faktisch Verantwortliche mit seinem gesamten eigenen Vermögen für die Schulden bürgt.

Da die meisten Orte in China kein Privatinsolvenzregime haben (mit Ausnahme von Shenzhen, der Stadt, die gerade zur ersten und bei weitem einzigen Pilotzone dieses Regimes geworden ist), bedeutet dies auch, dass der De-facto-Kontrolleur ebenfalls garantieren muss die Schuld mit seinem gesamten künftigen Vermögen. Denn er kann durch die Privatinsolvenz nicht von den ausstehenden Schulden befreit werden.

Außerdem gibt es in China kein ausgereiftes Trust-Regime, das es dem Schuldner erlaubt, sein Vermögen in einen Trust aufzuteilen. Dadurch bleibt sein Vermögen in der Regel in seinem Besitz und kann zur Begleichung der Schulden verwendet werden.

Auf diese Weise haben chinesische Finanzinstitute den De-facto-Controller der Unternehmen fest im Griff, die sich hinter dem Unternehmensschleier der beschränkten Haftung verbergen.

3. Was sollten Sie tun?

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Transaktion mit dem chinesischen Unternehmen sehr wichtig ist und die Zahlungsfähigkeit des chinesischen Unternehmens fraglich ist, können Sie den De-facto-Kontrolleur des Unternehmens bitten, den Vertrag zu unterzeichnen, und ausdrücklich angeben, dass er/sie gemeinsame und tragen wird mehrere Verbindlichkeiten zu den Schulden der Gesellschaft.

In China gibt es zwei Arten von Garantien:

(1) Eine Art ist die allgemeine Bürgschaft, was bedeutet, dass ein Bürge seine Bürgschaftspflicht nur dann übernimmt, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Daher müssen Sie zuerst eine Klage bei einem Gericht gegen den Schuldner einreichen, die Klage gewinnen und bestätigen, dass der Schuldner dem Urteil immer noch nicht nachkommt, bevor Sie verlangen, dass der De-facto-Controller als Bürge für die Rückzahlung der Schulden fungiert .

(2) Die andere Art der Bürgschaft ist die gesamtschuldnerische Bürgschaft, das heißt, der Bürge und der Schuldner haften gesamtschuldnerisch für die Schuld. Mit anderen Worten, wenn der Schuldner die Schuld nicht begleicht, können Sie entweder den Schuldner oder den De-facto-Kontrolleur, der als Bürge fungiert, auffordern, die Schuld zu begleichen.

Wir empfehlen Ihnen, sich für die zweite Art der Garantie zu entscheiden, da es im besten Interesse der Gläubiger liegt, von dem de facto Verantwortlichen zu verlangen, dass er eine gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.


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