Kann ein ausländisches Unternehmen eine Marke in China registrieren?
Kann ein ausländisches Unternehmen eine Marke in China registrieren?

Kann ein ausländisches Unternehmen eine Marke in China registrieren?

Kann ein ausländisches Unternehmen eine Marke in China registrieren?

Ja. Ausländer oder ausländische Unternehmen können eine Markenregistrierung in China beantragen.

Gemäß dem chinesischen Gesellschaftsrecht können Ausländer oder ausländische Unternehmen eine Markenregistrierung in China beantragen.

Ausländer oder ausländische Unternehmen sind solche, die keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Geschäftssitz in China haben.

Ausländer oder ausländische Unternehmen beauftragen chinesische Markenagenturen mit der Beantragung der Markenregistrierung in China. Im Gegensatz dazu können chinesische Einzelpersonen oder Unternehmen selbst eine Markenregistrierung beantragen.

1. Wie registriere ich eine Marke in China?

Sie haben zwei Möglichkeiten:

Option eins: lokale Anwendung in China

Sie können die Markenregistrierung direkt beim chinesischen Markenamt beantragen. Sie müssen lediglich eine chinesische Markenagentur beauftragen.

Option zwei: Internationale Anmeldung

Wenn Sie bereits eine Marke in Ihrem Land haben, können Sie die Registrierung in China beantragen, indem Sie eine internationale Anmeldung gemäß dem Madrider Protokoll beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) über die Markenregistrierungsbehörde Ihres Landes einreichen, da China dies getan hat trat dem Madrider Protokoll bei.

2. Bitte achten Sie auf Ihre Priorität

Wenn Sie die Marke in Ihrem Land innerhalb von sechs Monaten registriert haben, haben Sie Priorität, wenn Sie die Marke in China registrieren. Dadurch wird verhindert, dass Ihre Marke von jemand anderem in China registriert wird.

Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum Ihres ersten Antrags auf Markenregistrierung in einem anderen Land einen weiteren Antrag auf Registrierung derselben Marke in China stellen, können Sie nach dem chinesischen Markengesetz die Priorität in China beanspruchen.

Das bedeutet, dass Ihnen die Marke während der sechs Monate auch dann noch zusteht, wenn Sie die Markeneintragung später als jemand anderes beantragen.

Melden Sie eine chinesische Marke also besser innerhalb der Prioritätsfrist an.


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